Dienstunfähigkeitsversicherung: BU für Beamte
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Sonderform der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Aber ist eine solche Absicherung für Staatsdiener überhaupt sinnvoll? Sind sie nicht bereits über den Dienstherren ausreichend geschützt? Tatsächlich genießen Beamte gegenüber Angestellten bekanntermaßen Privilegien. Rundum abgesichert sind aber auch Lehrer, Polizisten oder Staatsanwälte trotz ihres sicheren Jobs nicht. Anders als Angestellte erhalten sie keine staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente, sondern ein Ruhegehalt vom Dienstherren. Wird der Beamte in den ersten fünf Jahren dienstunfähig, besteht allerdings kein Anspruch. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann sich aber nicht nur in diesem Fall bezahlt machen. Bei einer frühzeitigen Pensionierung erhalten selbst langjährige Beamte nie mehr als knapp 70 Prozent ihres bisherigen Gehalts.
Was eine Dienstunfähigkeitsversicherung von einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet und auf welches Detail Beamte besonders achten müssen, erklärt die Redaktion von beamte.org. Außerdem stellen wir in diesem Beitrag die aktuellen Testsieger zur Dienstunfähigkeitsversicherung vor.
Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Das Wirtschaftsmagazin Focus-Money 44/2015 rät auch Staatsdienern dazu, sich privat vor einer Dienstunfähigkeit abzusichern. Der Hauptgrund für diese Einschätzung liegt in dem Ruhegehalt, welches die aktuellen Verdienste nicht vollständig ersetzen kann. Wie hoch der Anspruch als Pensionar ausfällt, richtet sich nach dem Nettogehalt und der Anzahl der Berufsjahre. Wer seinen Dienst schon in den ersten 60 Monaten nach der Berufung quittieren muss, ist komplett auf sich allein gestellt – in diesem Fall ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung existenziell. Der Staat zahlt außerdem auch nur, wenn die Dienstunfähigkeit dauerhaft und nicht eigenverschuldet ist. Weiterlesen